Im Sinne der Norm - für Ihre Sicherheit

Als Unternehmer werden Sie mit einer Flut von Vorschriften und Normen konfrontiert. 

 

Maschinenrichtlinie, Produkthaftungsgesetz, Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, VDE, DIN, EN, ISO, TRBS...

 

Wer soll da den Überblick behalten?

 

Ja, wir müssen alle elektrischen Geräte nach dieser VBG A3 prüfen. Oder heißt die jetzt BGV A3? Ach, mittlerweile DGUV Vorschrift 3? Das betrifft aber nur kleine Geräte mit Stecker! Oder?

 

Wir haben sogar in unserer mechanischen Werkstatt die Drehbank und das Fräszentrum von unserem Elektriker nach DGUV prüfen lassen, mehr kann man doch nicht tun!

 

Unsere Schaltschränke sind 30 Jahre alt, aber es sind ja keine beweglichen Geräte oder Maschinen, da muss man nichts prüfen!

 

Vorschriften ändern sich fast täglich, Normen werden neu herausgegeben, inhaltlich geändert, oft übersieht man einen Nebensatz, der aber wesentlich für die Anwendung der Norm ist.

 

Eine Norm ist kein Gesetz; VDE und DIN sind private Körperschaften, auch wenn sie von den meisten Menschen als „Gesetzgeber“ verstanden werden. Niemand kann die Anwendung von privaten Normen und Richtlinien erzwingen, außer es wäre vertraglich explizit festgelegt, wie im Falle bei einer Versicherung.

 

Jedoch können Gesetze das Anwenden einer Norm auslösen: Der Gesetzgeber vertraut bestimmten privaten Verbänden, dass diese sorgfältig und verantwortlich den aktuellen Stand der Technik in ihren Normen festhalten. Wer als Handwerker, Techniker oder Ingenieur nach diesen Normen arbeitet, hat zur Zeit der Ausführung vermutlich richtig gehandelt.

 

Im Fall eines Sach- oder Personenschadens geraten diese privaten Normen in den Fokus; hier entstehen Haftungsfragen, bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen. Der Gesetzgeber stellt nun eine Vermutungswirkung an: Wenn der verantwortliche Planer, Prüfer, Ausführende oder Unternehmer auf die Einhaltung dieser Normen geachtet hat, war er sorgfältig und nicht fahrlässig oder gar grob fahrlässig. So tragisch ein Unfall mit Personenschaden auch ist, für den betroffenen Verantwortlichen ist es wichtig, dass es eben ein Unfall war und kein schuldhaftes Versagen.

  1. Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Ihre elektrischen Anlagen und Maschinen in einen Zustand zu halten, von dem keine Gefährdung für das Leben und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter ausgehen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung, helfen Ihnen den Prüfumfang und die Prüfhäufigkeit sicher festzulegen.
  2. Wir sind nicht nur ein Ingenieurbüro, sondern auch konzessionierter Elektrohandwerksbetrieb. Wir können und dürfen elektrische Anlagen errichten, Ändern, Erweitern und wissen, wie man misst.
  3. Als korporatives Mitglied des VDE sind wir stets am Puls der Zeit und werden über Änderungen informiert. Wir halten also auch unsere Kunden auf dem Laufenden
  4. Wir sagen ihnen genau, wie sie eine Produktionsmaschine, ihre elektrische Bohrmaschine, ihr CNC-Bearbeitungszentrum oder eine Drehbank zu prüfen haben. Wir helfen ihnen bei der Einordnung, ob nach DGUV V3 und DIN 701702 oder DIN VDE 0100-600 oder nach DIN-EN 60204-1 und VDE0113 geprüft werden muss.
  5. Wir haben über 20 Jahre Erfahrung beim sichern Aufbau, Verketten und Überwachen von Produktionsanlagen, Verpackungsmaschinen und verfahrenstechnischen Anlagen.
  6. Wir sind weiterhin spezialisiert auf das sichere Einrichten von IT-Anlagen, Serverräumen und Einzelarbeitsplätzen und deren Energieversorgung. Wir legen ihre USV-Anlage aus, prüfen die elektrische Sicherheit ihrer Serverfarm und führen die vorgeschriebenen Messungen durch.