Als Unternehmer werden Sie mit einer Flut von Vorschriften und Normen konfrontiert.
Maschinenrichtlinie, Produkthaftungsgesetz, Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, VDE, DIN, EN, ISO, TRBS...
Wer soll da den Überblick behalten?
Ja, wir müssen alle elektrischen Geräte nach dieser VBG A3 prüfen. Oder heißt die jetzt BGV A3? Ach, mittlerweile DGUV Vorschrift 3? Das betrifft aber nur kleine Geräte mit Stecker! Oder?
Wir haben sogar in unserer mechanischen Werkstatt die Drehbank und das Fräszentrum von unserem Elektriker nach DGUV prüfen lassen, mehr kann man doch nicht tun!
Unsere Schaltschränke sind 30 Jahre alt, aber es sind ja keine beweglichen Geräte oder Maschinen, da muss man nichts prüfen!
Vorschriften ändern sich fast täglich, Normen werden neu herausgegeben, inhaltlich geändert, oft übersieht man einen Nebensatz, der aber wesentlich für die Anwendung der Norm ist.
Eine Norm ist kein Gesetz; VDE und DIN sind private Körperschaften, auch wenn sie von den meisten Menschen als „Gesetzgeber“ verstanden werden. Niemand kann die Anwendung von privaten Normen und Richtlinien erzwingen, außer es wäre vertraglich explizit festgelegt, wie im Falle bei einer Versicherung.
Jedoch können Gesetze das Anwenden einer Norm auslösen: Der Gesetzgeber vertraut bestimmten privaten Verbänden, dass diese sorgfältig und verantwortlich den aktuellen Stand der Technik in ihren Normen festhalten. Wer als Handwerker, Techniker oder Ingenieur nach diesen Normen arbeitet, hat zur Zeit der Ausführung vermutlich richtig gehandelt.
Im Fall eines Sach- oder Personenschadens geraten diese privaten Normen in den Fokus; hier entstehen Haftungsfragen, bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen. Der Gesetzgeber stellt nun eine Vermutungswirkung an: Wenn der verantwortliche Planer, Prüfer, Ausführende oder Unternehmer auf die Einhaltung dieser Normen geachtet hat, war er sorgfältig und nicht fahrlässig oder gar grob fahrlässig. So tragisch ein Unfall mit Personenschaden auch ist, für den betroffenen Verantwortlichen ist es wichtig, dass es eben ein Unfall war und kein schuldhaftes Versagen.